Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beschäftigt sich u.a. mit einer möglicherweise krebserregenden Wirkung von Glyphosat. Zu dem Zweck sammelt sie Informationen, auch einschlägige wissenschaftliche Studien, teilweise auch der chemischen Industrie. Vier EU-Abgeordnete aus der Fraktion der Grünen/EFA hatten vom EFSA verlangt, ihnen den Zugang zu diesen sog. Glyphosat-Studien zu ermöglichen. Das hatte die Behörde abgelehnt, die Ablehnung dabei mit den geschäftlichen Interessen der betroffenen Unternehmen und einem fehlenden öffentlichen Interesse an der Verbreitung dieser Unterlagen begründet. Daraufhin hatten die Abgeordneten Klage erhoben, der das EuG (Gericht der EU erster Instanz) nun stattgegeben hat (Urteil vom 07.03.2019 i.S. T-716/14 und T-329/17). Das EuG begründet sein Urteil maßgeblich damit, dass das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über Umweltemissionen etwaigen Geschäftsinteressen vorgehe. Die Öffentlichkeit besitze ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt oder absehbar freigesetzt werde. Abzuwarten bleibt, ob das Urteil nun in Rechtskraft erwächst oder ob die EFSA den Weg in die nächste Instanz (EuGH) beschreitet.