Die Tierrechtsorganisation PETA hat am 19.11.2019 eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingereicht. Geführt wird die Verfassungsbeschwerde für „alle betroffenen männlichen Schweine“, also männliche Ferkel, deren Mehrzahl nach wie vor betäubungslos kastriert wird. PETA vertritt die Auffassung, Verfassungsbeschwerde könne von „jedermann“ erhoben werden. Auch Tiere, hier also die männlichen Ferkel, seien Träger eigener Rechte; das sei jedenfalls so, seitdem das Grundgesetz den Tierschutz als Staatsziel verankert habe (Art. 20a GG).

PETA hat die Verfassungsbeschwerde unbeschadet des ab 2021 greifenden Verbots der bisherigen Kastrierungspraxis erhoben. Die Organisation wendet sich auch gegen die Kastrierung unter Verwendung des Betäubungsmittels Isofluran, und zwar jedenfalls bei der Anwendung durch (entsprechend geschulte) Landwirte.

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