Die Bundesregierung hat Ende Juli 2019 den Entwurf der VO beschlossen. Danach soll die Ferkelkastration zukünftig auch in Vollnarkose mit Isofloran ohne Tierarzt durch den Tierhalter selbst oder eine sonstige sog. sachkundige Person durchgeführt werden können. Die Verordnung regelt Anforderungen an Narkosegeräte und Verfahren, vor allem aber auch im Hinblick auf den Sachkundenachweis (Mindestalter, Fachausbildung bzw. Studium, einschlägige berufliche Erfahrung).

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