Die Bundesregierung hat in der 3. KW 2020 die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachV) unter Berücksichtigung der vom Bundesrat verlangten Änderungen beschlossen. Sie ist am 17.01.2020 in Kraft getreten (BGBl. I S. 96). Sie ermöglicht nun die Kastration unter Isoflurannarkose. Diese können Landwirte – abweichend vom sog. Tierarztvorbehalt – vornehmen, die einen Sachkundenachweis erbracht haben (Lehrgang mit abschließender schriftlicher und mündlicher Prüfung). Die Anwendung muss im Einzelfall dokumentiert werden. Sie schafft damit einen Ersatz für die nur noch bis Ende 2020 aufgrund einer Übergangsfrist zulässige betäubungslose Ferkelkastration, welche Ersatzlösung in der Praxis wohl angenommen wird.