Gerade in Bayern laufen seit langem Bemühungen, die Zweckentfremdung landwirtschaftlicher Flächen einzudämmen. Im Sommer des vergangenen Jahres war noch die Zulassung eines Volksbegehrens („Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen“) gescheitert (BayVerfGH RdL 2019, 16). Dessen Ziel, den Flächenverbrauch auf täglich 5 ha zu deckeln, hat sich nun aber die Bayerische Staatsregierung zu eigen gemacht. Im Landesplanungsgesetz sollen diese 5 ha als Zielmarke festgeschrieben werden, wenn auch nicht als verbindliche Obergrenze. Derzeit werden in Bayern immer noch etwa 12 ha/Tag umgenutzt, wobei große regionale Unterschiede bestehen. Heute machen die Siedlungs- und Verkehrsflächen im Freistaat 12 % der Gesamtfläche aus; 46,5 % entfallen auf landwirtschaftliche Flächen, 35,3 % auf Wald, 1,7 % auf Wasserflächen und 4,5 % auf den Rest.

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