Hitze und Trockenheit lassen das Futter knapp werden. Auf vielen Höfen gibt es aufgrund des Dürrejahres 2018 kaum Reserven. Obwohl die Betroffenheit lokal sehr unterschiedlich ist, hat sich das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium entschlossen, dem drohenden Engpass zu begegnen. Ab sofort können Landwirte in Niedersachsen und Bremen die Brachflächen bzw. die ökologischen Vorrangflächen (öVF) unter bestimmten Voraussetzungen zu Futterzwecken nutzen. Die Ausnahmeregelung betrifft etwa 7.000 Betriebe mit rund 23.500 Hektar öVF-Brachen.

Eine Nutzung ohne Genehmigung bleibt ein Greening-Verstoß. Die Nutzung ist auf Futterzwecke beschränkt. Eine andere Verwendung, z.B. in einer Biogasanlage, ist nicht zulässig. Die Nutzung umfasst die maschinelle Ernte wie auch die Beweidung von Brache als öVF mit dem Nutzungscode 062 (Brache ohne Erzeugung).

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