„Stern TV“ hatte 2016 auf einen landwirtschaftlichen Betrieb im baden-württembergischen Merklingen aufmerksam gemacht. Aktivistische Tierschützer hatten dort Filmaufnahmen illegal gefertigt und dem Fernsehsender zugänglich gemacht. Das Ermittlungsverfahren gegen die Tierschützer war gegen eine geringe Geldbuße eingestellt worden. Die Veterinärbehörde hatte die Ställe geschlossen und das Amtsgericht Ulm hat nun am 15.03.2019 den Schweinehalter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Urteil gründet auf der Annahme, dass in den letzten Jahren mehr als 1.600 Schweine in den Anlagen verendet seien, wobei der angeklagte Landwirt jedenfalls zwei Tiere nachweislich mit dem Vorschlaghammer getötet hatte.

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