Nach langen Verhandlungen haben sich am 25.06.2021 die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament auf einen Kompromiss für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verständigt. Künftig soll mehr in den Umwelt- und Klimaschutz investiert werden.

Ein Teil der Agrargelder soll an die sogenannten Ökoregelungen („Eco-Schemes“) gekoppelt werden. Dadurch werden bis zu 25 % der Direktzahlungen für die Landwirte an Umweltauflagen gebunden sein. Das EU-Parlament war in diesem Punkt mit einem deutlich größeren Anteil von 30 % in die Verhandlungen gegangen, die EU-Mitgliedstaaten zwischenzeitlich mit weniger als 20 %. Den EU-Staaten wird nun eine Flexibilität bei der Umsetzung eingeräumt: So wird in den beiden ersten Jahren 2023 und 2024 eine Untergrenze von 20 % gelten. Die Differenz zu den 25 % muss in den Jahren 2025 bis 2027 jedoch zur Hälfte aufgeholt werden.

Des Weiteren sieht der Kompromiss u.a. vor, dass mindestens 35 % der nationalen Mittel für die ländliche Entwicklung für Agrarumwelt- oder Tierwohl-Maßnahmen reserviert werden. Außerdem müssen mindestens 10 % der Mittel aus der „ersten Säule“ auf kleinere Betriebe umverteilt werden. Kontrovers diskutiert wurde außerdem lange das Thema der „sozialen Konditionalität“:  Ab 2023 soll nun freiwillig der Einstieg in eine soziale Dimension der Konditionalität erfolgen, ab 2025 verpflichtend. Nationale Inspektoren sollen dann die Einhaltung des EU-Arbeitsrechts kontrollieren können, wobei die genaue Umsetzung noch nicht klar definiert ist.

Für die Agrarpolitik sind im mehrjährigen EU-Haushalt 2021 bis 2027 insgesamt ca. 387 Milliarden Euro vorgesehen. Da sich die Verhandlungen über die Reform lange hinzogen, gilt für 2021 und 2022 eine Übergangsphase.

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