Nach langem Ringen hat das Bundeskabinett am 13.04.21 vier Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland beschlossen. Demnach sollen die Direktzahlungen in der kommenden Förderperiode 2023-2027 insgesamt noch stärker an Umweltleistungen gebunden oder zu Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen umgewandelt werden. Bereits ab 2022 steigt die Umschichtung von Direktzahlungen in die sog. zweite Säule zu den Agrarumweltmaßnahmen von 6 auf 8 %. Ab dem Jahr 2023 erhöhen sich diese dann auf 10 %, sukzessive bis zum Ende der Periode schließlich weiter auf 15 %. Zudem sollen ab 2023 rund 25 % der Direktzahlungen für die neuen Öko-Regelungen (die sog. Eco-Schemes) bestimmt sein. Des Weiteren sind u.a. folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Konditionalität: Die bisherigen Cross-Compliance-Vorschriften sowie die zum „Greening“ werden in modifizierter Form zur sog. Konditionalität zusammengeführt. Im Ergebnis soll jeder geförderte Hektar künftig an höhere Umwelt- und Klima- und Tierschutzauflagen gebunden werden. So gibt es etwa Umwandlungsverbote von umweltsensiblem Dauergrünland in Flora- und Fauna-Habitaten und Vogelschutzgebieten sowie in Mooren und Feuchtgebieten. Mindestens 3 % der Ackerflächen von Landwirten sind als nicht-produktive Flächen oder Landschaftselemente vorzuhalten.
  • Umverteilung: Eine höhere Umverteilungsprämie zugunsten kleinerer und mittelgroßer Betriebe – dafür sind 12 % der Direktzahlungen vorgesehen. Diese Zahlung wird Landwirten für bis zu 60 Hektar gewährt.
  • Weidetierprämie: Gekoppelte Direktzahlungen für die Haltung von Mutterschafen und -ziegen sowie Mutterkühen werden eingeführt. Hierfür sind insgesamt 2 % der Direktzahlungen vorgesehen.
  • Junglandwirte: Künftig wird Junglandwirten eine zusätzliche Prämie für bis zu 120 Hektar (bisher 90 Hektar) gewährt. Dafür stehen rund 98 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

Im Mai 2021 will die EU im Trilogverfahren einen Gesamtkompromiss zur GAP-Reform erzielt haben. Weiterhin umstritten sind u.a. wichtige Einzelfragen zu den Öko-Regelungen sowie Details bzgl. der Konditionalität. Die Direktzahlungen (die sog. erste Säule der GAP) sind wesentlicher Teil der Reform. Deutschland werden hierfür jährlich 4,9 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung stehen.

Die heute vom Bundeskabinett verabschiedeten vier Gesetzentwürfe sind zu finden auf der Seite des Bundeslandwirtschaftsministeriums:

GAP-Konditionalitäten-Gesetz – GAPKond

GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz – GAPInVeKoS

GAP-Direktzahlungen-Gesetz – GAPDZ

Viertes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Agricola Verlag