Um Tierschutz bei der Haltung von Rindern und Schweinen besser durchzusetzen, soll es künftig möglich werden, nicht nur die Haltungsbetriebe selbst zu kontrollieren, sondern auch die Entsorgungsbetriebe für Tierkadaver – die sogenannten Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte (VTN-Betriebe). Eine entsprechende Änderung des Tierschutzgesetzes hat das Bundeskabinett am 10.03.2021 beschlossen.

Laut Bundeslandwirtschaftsministerium zeigen Studien, dass in VTN-Betrieben an den Tierkadavern tierschutzrelevante Befunde erhoben werden können, die auf Mängel in den Betrieben hinweisen, in denen die Tiere zuvor gehalten wurden. Zusätzliche Kontrollen auch der VTN-Betriebe könnten also Anhaltspunkte dafür liefern, in welchen Haltungsbetrieben Verstöße gegen den Tierschutz stattfinden.

Um die neuen Regelungen umsetzen zu können, muss bei allen Tierkadavern nachvollziehbar sein, in welchem Betrieb sie zuletzt gehalten wurden. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass künftig alle Haltungsbetriebe, die Tierkadaver bei VTN-Betrieben abliefern, dazu verpflichtet sein sollen, diese entsprechend zu kennzeichnen.

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