Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 9,35 € brutto je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde.

Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte wird für das Kalenderjahr 2020 261,00 € (alte Bundesländer) bzw. 244,00 € (neue Bundesländer) betragen.

Die Sachbezugswerte werden angepasst. Grundlage ist die Steigerung des Verbraucherpreisindexes vom Juni 2018 bis zum Juni 2019 um 2,1 %. Auf dieser Grundlage wurde der Wert für Verpflegung auf 258,00 € (bislang: 251,00 €) angehoben; der Wert für Mieten und Unterkunft erhöht sich um 1,8 % auf 235,00 € (bislang: 231,00 €).

Agricola Verlag