In der News vom 14.08.2019 war bereits berichtet, dass die Bundesregierung anstrebt, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit einer Gewinnglättung einzuräumen. Damit sollen die Betriebe in den Stand gesetzt werden, die Folgen der Steuerprogression bei schwankenden Gewinnen abzumildern. Das bereits 2016 von der Bundesregierung beschlossene Hilfspaket sieht eine Gewinnglättung im dreijährigen Jahresmittel vor. Das war beihilferechtlich von der EU-Kommission zu prüfen. Diese Prüfung ist jetzt abgeschlossen. Deshalb hat der Bundestag am 07.11.2019 beschlossen, im Rahmen einer Novelle zum EStG Regelungen zur „Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft“ aufzunehmen. Die Neuregelung kann auf Antrag des Steuerpflichtigen rückwirkend ab 2016 angewendet werden. Sie ist zunächst bis 2022 befristet. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, der Jahresbesteuerung einen glättenden dreijährigen Durchschnittsgewinn zugrunde zu legen.