Land- und Forstwirtschaft sind schon naturbedingt jährlichen Gewinnschwankungen ausgesetzt. Deshalb laufen seit geraumer Zeit Bemühungen, die Besteuerung dieser Betriebe auf der Grundlage eines Gewinns vorzunehmen, die dem Durchschnitt eines 3-Jahres-Zeitraums entspricht. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass sich in einem solchen Zeitraum gute und schlechte Jahre ausgleichen würden. Ende Juli 2019 hat das Bundeskabinett eine entsprechende Änderung des Steuerrechts beschlossen, die auch mit dem Unionsrecht vereinbar sein soll (nachdem die EU-Kommission zunächst Änderungen an ersten Entwürfen für erforderlich gehalten hatte). Dieses Vorhaben ist nun auf den Gesetzgebungsweg gebracht.