Ein erster Mitgliedstaat der EU hat ernst gemacht. Luxemburg untersagt mit Wirkung ab Februar 2020 das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, die Glyphosat als Wirkstoff enthalten. Restbestände dürfen noch bis zum 30.06.2020 verbraucht werden, welche Frist in Einzelfällen allenfalls bis zum Jahresende 2020 gestreckt werden kann. Dabei gewährt Luxemburg seinen Landwirten (von rd. 1.000 Landwirtschaftsbetrieben verwenden noch etwa 600 glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel) eine Sonderprämie bei einem Verzicht auf Glyphosat, und zwar 30,00 €/ha und Jahr für landwirtschaftliche Nutzflächen, 100,00 €/ha und Jahr für Obstbauflächen und 50,00 €/ha und Jahr für Weinbauflächen. Gefördert werden sollen damit vor allem die mechanische Unkrautbekämpfung und eine Umstellung der Fruchtfolgen mit der Folge geringeren Unkrautbesatzes.

Agricola Verlag