Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch (04.09.2019) ein Paket von Regelungen, das u.a. einen schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat vorsieht. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 werde der Einsatz glyphosathaltiger Mittel dann verbindlich beendet, heißt es im „Aktionsprogramm Insektenschutz“. 

Das Aktionsprogramm sieht des Weiteren vor, die Zulassungsvoraussetzungen neuer Pflanzenschutzmittel zu verschärfen. Landwirte sollen ferner verpflichtet werden, Rückzugsflächen am Rand von Feldern oder auf diesen selbst für Insekten zu schaffen. Der Bund wird daneben zusätzliche Flächen als Biotope ausweisen. Darüber hinaus will die Bundesregierung für die Forschung 100 Millionen Euro für den Insektenschutz zur Verfügung stellen.

Neben diesen Maßnahmen verabschiedete das Kabinett auch einen Gesetzentwurf für das freiwillige Tierwohl-Label von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Ein weiterer Kabinettsbeschluss legt zudem eine Änderung in der Verteilung der EU-Agrar-Subventionen fest. So soll weniger Geld nach Fläche und dafür mehr für nachhaltige Landwirtschaft zur Verfügung stehen. Bisher lag die Quote bei 4,5%, 2020 werden es 6% sein. Für die Förderung der nachhaltigen Landwirtschaft werden damit ca. 75 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen.

Der Naturschutzbund NABU begrüßte das Paket grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung. Kritik äußerte der Deutsche Bauernverband. Die Umverteilung bei der Agrarförderung bedeute schmerzhafte Einschnitte in den Einkommen der Bauern, so Präsident Rukwied.

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