Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat sich die Förderung von Existenzgründern auf die Fahnen geschrieben. Es sei nicht nur erforderlich, das Grundstücksverkehrsrecht im Interesse der nachwachsenden Generationen, gerade auch der Existenzgründer, zu ändern. Auch die Grunderwerbsteuer müsse unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden, zumal sie mit Sätzen im Bundesgebiet zwischen 3,5 % und 6,5 % erhebliche finanzielle Auswirkungen habe. Es sei nicht einzusehen, so der AbL,

dass Existenzgründer die volle Grunderwerbsteuer zu zahlen hätten, wohingegen Finanzinvestoren über sog. Share-Deals weitgehend von der Grunderwerbsteuer verschont blieben.

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