Das Grundgesetz regelt in den Art. 91a bis 91e die sog. Gemeinschaftsaufgaben und die Verwaltungszusammenarbeit des Bundes und der Länder. Art. 91a GG definiert als Gemeinschaftsaufgaben heute einmal die „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, zum anderen die „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Das BMEL möchte die letztgenannte Gemeinschaftsaufgabe erweitern. Es wäre erforderlich, so die Bundeslandwirtschaftsministerin am 22.01.2020 auf der Grünen Woche, die „ländliche Entwicklung“ als dritte Säule der Gemeinschaftsaufgabe neben der Agrarstruktur und dem Küstenschutz zu etablieren. Nur so könne die gebotene aktive Strukturpolitik für ländliche Räume vorankommen. Bereits heute liefen, so die Ministerin weiter, etwa 1.700 Projekte im Rahmen des „Bundesprogramms Ländliche Entwicklung“ (BULE). Schwerpunkte seien hier die Stärkung der Grundversorgung und die Behebung der Gebäudeleerstände in den ländlichen Räumen. Die 2020er Jahre sollten „das Jahrzehnt der ländlichen Räume werden“.

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