Der Freistaat Thüringen informiert auf der Internetseite https://tlllr.thueringen.de/landentwicklung/agrarstruktur/grundstueckverkehr über die Regulierung des Grundstücksverkehrs in Thüringen. Neben wenigen Hinweisen zum Genehmigungsverfahren, insbesondere zur Versagung der Genehmigung, die für die Fachwelt keinen gesteigerten Erkenntniswert haben, werden „Öffentliche Hinweise zum Vollzug des GrdstVG in Thüringen“ gegeben. Eine regionale Auswahl eröffnet den Zugriff auf die „Öffentlichen Hinweise“ der Genehmigungsbehörden getrennt nach Nordthüringen, Mittelthüringen, Ostthüringen und Südwestthüringen. Die „Öffentlichen Hinweise“ können auch als RSS-Feed abonniert werden. Des Weiteren ist ein „Infotelefon Landentwicklung“ freigeschaltet, über das ebenfalls Hinweise abgefragt werden können.

Auf den Seiten der einzelnen Genehmigungsbehörden in den vier Landesteilen findet man – und das ist das grundlegend Neue – unter anonymisierten Vorgangsnummern, aber nach Kreis/Stadt/Gemeinde/Gemarkung gegliedert, nach den Nutzungsarten (Ackerland/Grünland) differenziert und mit Größenangaben versehen, Hinweise auf konkrete landwirtschaftliche Nutzflächen, die verkauft worden sind und derenthalben die Grundstücksverkehrsgenehmigung beantragt ist. Diese Hinweise erfolgen ausdrücklich „an ortsansässige kaufinteressierte und aufstockungsbedürftige Landwirte“, denen die Möglichkeit eröffnet wird, der Landwirtschaftsbehörde ihr Kaufinteresse binnen einer ebenfalls mitgeteilten Frist mitzuteilen.

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