In Brandenburg (Groß-Haßlow) soll eine neue Hähnchenmastanlage entstehen. Diese war vom Landesamt für Umwelt im November 2012 auch bereits genehmigt worden, und zwar mit der Maßgabe, dass mit der Errichtung binnen Jahresfrist zu beginnen sei. Die Betreiberin (Klägerin) änderte das Vorhaben und beantragte beim Landesamt eine Verlängerung der Frist, die das Landesamt auch gewährte. Dagegen erhob der NABU Klage, der das VG Potsdam stattgab. Nun hat das OVG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 04.09.2019 (OVG 11 B 24.16) die Berufung zurückgewiesen. Das Landesamt habe bei der Verlängerungsentscheidung, so das OVG, nicht hinreichend geprüft, ob die vom geänderten Vorhaben der Klägerin ausgehenden zusätzlichen Stickstoffbelastungen zu erheblichen Beeinträchtigungen benachbarter Biotope führten. Das Amt habe bei seiner Einschätzung der Stickstoffbelastungen vor allem die sog. Bagatellschwelle deutlich zu hoch gesetzt.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht; das OVG hat die Revision zum BVerwG zugelassen.

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