Die neue Hähnchenmastanlage, die in Groß-Haßlow mit 328.000 Plätzen in Betrieb gehen soll, wurde vom Landesamt für Umwelt Brandenburg bereits im November 2012 zugelassen, und zwar mit der Maßgabe, dass mit der Errichtung binnen Jahresfrist zu beginnen sei. Die dortige Klägerin änderte ihr Vorhaben und beantragte beim Landesamt eine Verlängerung der Frist, die das Landesamt auch gewährte. Dagegen hat eine anerkannte Umweltvereinigung (NABU) Klage erhoben, woraufhin das VG Potsdam die Verlängerungsgenehmigung aufgehoben hat. Dieses Urteil des VG wurde durch das OVG Berlin-Brandenburg am 04.09.2019 (11 B 24.16) bestätigt. Beide Gerichtsentscheidungen gründen wesentlich auf der Annahme, dass das Landesamt die Stickstoffbelastungen verkannt, insbesondere die sog. Bagatellschwelle deutlich zu hoch angesetzt habe. Weil das OVG die Revision zuließ, ist die Sache nun beim BVerwG anhängig. Dieses will am 21.01.2021 mündlich verhandeln, wird dann mutmaßlich auch entscheiden. Das Az. des BVerwG lautet 7 C 9.19.