Der Klimawandel kann die Haftungsrisiken in Wald und Flur steigern. Er schlägt sich vor allem nieder in einem verstärkten Borkenkäferbefall, in aufgrund von Starkregenereignissen aufgeweichten Böden und durch zunehmend regional begrenzte außergewöhnliche Winde/Stürme. Damit können Haftungsrisiken korrespondieren, die bislang so nicht einzukalkulieren waren.

Mit alldem beschäftigt sich ein ausführlicher Aufsatz von Eusani („Haftungsrisiken in Wald und Flur in Zeiten des Klimawandels“), der im Heft 35 der NJW (NJW 2021, 2541) erschienen ist. Eusani stellt ebenda den Rechtsrahmen dar, insbesondere im Hinblick auf Eigentums- und Besitzverhältnisse, die Betretungsrechte und die Widmungsrechtslage. Er erörtert die Verkehrssicherungspflicht in Abgrenzung zum hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko und beleuchtet dies alles straf-, vor allem aber auch zivilrechtlich. Er weist auf das Erfordernis hin, jedenfalls nach Extremwetterlagen Sonderkontrollen im Forst vorzunehmen und erörtert Vorbeugemaßnahmen insbesondere wegen Hitzeschäden/gestiegener Waldbrandgefahren. Zusammenfassend kommt er zu dem Ergebnis, dass Privatwaldbesitzer ihren Bestand regelmäßig auf hitzebedingte Trockenschäden kontrollieren, im übrigen nach Starkregenereignissen insbesondere den Blick auf einen möglicherweise geschwächten Wurzelbereich richten müssen. Bei alldem rät er dringend dazu, die gestiegenen Verkehrssicherungspflichten adäquat zu versichern, insbesondere über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Forstbetriebe bzw. eine Waldeigentümerhaftpflichtversicherung.

Das alles ist, wenn man Privatwaldbesitzer ist oder für Forstflächen sonst verantwortlich zeichnet, eine lohnenswerte Lektüre, die den Leser auf den aktuellen Stand gerade auch in Anbetracht des Klimawandels und seiner Auswirkungen bringt.

Agricola Verlag