Die EU-Kommission hat höhere Ausgleichszahlungen für Gänsefraßschäden auf Ackerflächen in Niederachsen genehmigt. Das teilte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz mit. Das Land Niedersachsen kann hierdurch die betroffenen Flächenbewirtschafter, die einen Beitrag zum Naturschutz und insbesondere zum Erhalt besonders geschützter nordischer Gastvögel leisten, besser unterstützen. „Niedersachsen besitzt für die im Küstenraum überwinternden nordischen Gänse eine besondere Verantwortung. Zugleich stellen diese Gänse eine immense Belastung für die Landwirtschaft dar, die wir versuchen schrittweise zu entschärfen“, sagte Umweltminister Olaf Lies.

Vor allem im Norden Niedersachsens verursachen überwinternde nordische Gänse erhebliche Schäden in der Landwirtschaft. Die resultierenden wirtschaftlichen Belastungen sollen durch die sogenannten Billigkeitsleistungen des Landes, die freiwillig zusätzlich zu den betreffenden Agrarumweltmaßnahmen geleistet werden, abgefedert werden.

Die Billigkeitsleistungen sind in Niedersachsen bis zu einer Höhe von maximal jährlich 50.000 Euro möglich. Bislang waren die Zahlungen bei maximal 15.000 Euro pro Betrieb -bezogen auf die letzten drei Steuerjahre- gedeckelt. Die Änderung gilt für die Abrechnung aller amtlich erfassten Fälle ab dem 01.10.2016 einschließlich entsprechender Altfälle.

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