Der Bundestag hat am 24.10.2019 Erleichterungen für wirtschaftliche Betriebe mit Saisonarbeitskräften, insbesondere Gartenbaubetriebe, beschlossen. Die Arbeitslohngrenze zur Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung wird danach von bisher 12,00 €/h auf 15,00 €/h heraufgesetzt. Gleichzeitig wird die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze von 17.500,00 € auf 22.000,00 € erhöht. Ziel ist, die landwirtschaftlichen Betriebe von aufwendiger Bürokratie möglichst freizuhalten. Das wird von den berufsständischen Vereinigungen begrüßt.