Die mobile Schlachtung von Nutztieren ist künftig auch direkt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb möglich. Der Niedersächsische Landtag stimmte am 09.06.2021 für einen entsprechenden Antrag der Regierungskoalition. Die Möglichkeit der hofnahen Schlachtung soll den Tieren Stress ersparen, weil der Transport wegfällt. Von der Zusammenarbeit von Tierhaltern mit handwerklichen Metzgereien oder kleineren Schlachthöfen verspricht sich der Gesetzgeber eine Stärkung der regionalen Versorgung.

Zunächst muss im Juli auf EU-Ebene eine Änderung der bisherigen Rechtslage erfolgen. Danach wird es möglich sein, bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Schlachteinheit zu schlachten. Die mobile Einheit gehört dabei zu einem zugelassenen Schlachtbetrieb. Die Einhaltung der EU-weit geltenden Hygienestandards muss gewährleistet werden. Der gesamte Schlachtvorgang unterliegt einer amtlichen Kontrolle.

Mit Hilfe von EU-Fördergeld der Maßnahme „Verarbeitung und Vermarktung“ können Kleinunternehmer sowie entsprechende Erzeugerzusammenschlüsse bei der Anschaffung mobiler Schlachteinheiten unterstützt werden.

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