Das Bundeskabinett hat am 10.02.2021 das sogenannte Insektenschutzgesetz, eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass künftig artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel oder Trockenmauern zu den geschützten Biotopen zählen sollen. Des Weiteren sollen auch die Lichtverschmutzung und die von ihr ausgehenden Gefahren für nachtaktive Insekten reduziert werden.

Parallel nahm das Bundeskabinett die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgeschlagenen Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung an. Auch diese sollen zum besseren Erhalt der Lebensräume von Insekten beitragen, u.a. durch ein Verbot des Einsatzes von Herbiziden und Bestäuber-schädigenden Insektiziden in nationalen Schutzgebieten sowie bei Grünland auch in FFH-Gebieten. Ausnahmen sind etwa vorgesehen für den Obst-, Gemüse- und Weinanbau, für den Anbau von Hopfen sowie für die Saat- und Pflanzengutvermehrung. Für den Ackerbau in FFH-Gebieten sollen Landwirte bis Mitte 2024 auf freiwilliger Basis Naturschutzmaßnahmen ergreifen. Ebenfalls vorgehen sind größere Mindestabstände zu Gewässern bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Darüber hinaus soll der Einsatz von Glyphosat ab 2024 komplett verboten sein.

Grundlage für die Vorschläge bildet das bereits im September 2019 beschlossene „Aktionsprogramm Insektenschutz“. Sowohl auf Seiten der Landwirte als auch auf Ebene der Bundesländer haben beide Vorhaben, die als nächsten Schritt den Bundestag (Novelle Bundesnaturschutzgesetz) bzw. Bundesrat (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) passieren müssen, bereits im Vorfeld für heftige Kontroversen gesorgt.

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