Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf für ein Insektenschutzgesetz vorgelegt. Er soll noch im Herbst diesen Jahres im Kabinett verabschiedet, dann noch in der laufenden Legislaturperiode zum Gesetz werden. Der Entwurf betrifft in erheblichem Umfang die Landwirtschaft. Er legt – in Umsetzung des sog. Insektenschutzprogramms – insbesondere einen 10 m breiten Gewässerabstand fest, den Landwirte künftig beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln prinzipiell einhalten sollen. Nur wenn der Gewässerrandstreifen begrünt ist, sollen 5 m Abstand ausreichen. Das BMU geht davon aus, dass von dem Gewässerabstand etwa 20 % der an Gewässern gelegenen landwirtschaftlichen Flächen betroffen sein werden.

Agricola Verlag