Die Rechtsprechung des BVerwG ist durch eine restriktive Interpretation des „Jägerprivilegs“, was den Erwerb von Waffen angeht, gekennzeichnet. Zuletzt hatte das BVerwG (RdL 2019, 132 mit Anmerkung Hons) entschieden, dass es kein Erwerbs- und Nutzungsprivileg der Jäger gibt, was die Verwendung von Schalldämpfern angeht. In Thüringen hat die Landesregierung nun beschlossen, dass Jäger Schalldämpfer zukünftig verwenden dürfen. Das soll in der Novellierung des Landesjagdgesetzes so geregelt werden. Gleichwohl stößt der Gesetzesentwurf auf Kritik der Jäger, die das angestrebte Verbot von bleihaltigem Schrot und sog. Totschlagsfallen kritisieren.

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