Im Rahmen der Trecker-Demonstrationen der letzten Tage wollten Landwirte in NRW auch die Autobahnen 31, 2, 3, 4 und 59 befahren. Das hatte das Polizeipräsidium Münster untersagt, und zwar unter Hinweis auf das hohe Unfallrisiko wegen der Gefahr von Rückstaus. Die Veranstalter wollten die Autobahnnutzungen gleichwohl durchsetzen. Mit ihren Eilanträgen sind sie am 21.10.2019 vor dem VG Münster (1 L 1033/19 und 1 L 1035/19) gescheitert. Die Verfügung des Polizeipräsidiums Münster sei offensichtlich rechtmäßig. Von der beabsichtigten Autobahnbenutzung gingen erhebliche Gefahren für die hochrangigen Rechtsgüter von Leib und Leben aus. Die Untersagung sei auch verhältnismäßig, denn die Landwirte könnten Alternativrouten nutzen, gegen welche Nutzung auch das Polizeipräsidium nichts einzuwenden hatte. Auf die Autobahn seien sie nicht zwingend angewiesen.