Das BVerwG hat die Verkündung seiner Entscheidung zum massenhaften Töten männlicher Küken („Schreddern“) verschoben. Das Urteil soll jetzt am 13.06.2019 verkündet werden (3 C 28.16 und 3 C 29.16). Streitgegenstand ist eine Verbotsverfügung des Landes NRW, die in den Vorinstanzen aufgehoben worden war (vgl. letzthin OVG NRW, Urteil vom 20.05.2016, 20 A 488/15 und 20 A 530/15).