In der Schweiz hat der Bundesrat am 23.10.2019 beschlossen, die Tierschutzverordnung zu ändern. Danach ist das Schreddern von lebenden Küken in der Schweiz ab dem 01.01.2020 verboten. Erlaubt bleibt allerdings weiterhin die Kükentötung mit CO2. Auf längere Sicht ist angestrebt, insgesamt von der Kükentötung abzugehen und Methoden der Geschlechtsbestimmung im Brutei zu nutzen. Diese Methoden, die allerdings für die Praxis noch nicht reif sind, ermöglichen es, die Bruteier von männlichen Legeküken frühzeitig zu erkennen und auszusortieren. Dann würden männliche Legeküken gar nicht mehr ausgebrütet.

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