Deutschland und Frankreich haben vereinbart, dass in beiden Mitgliedstaaten der EU das Kükentöten bis Ende 2021 beendet wird. Darauf wolle man gemeinsam hinarbeiten. Deshalb seien auch 8 Mio. € (Deutschland) bzw. 4,5 Mio. € bereits in die Erforschung von Alternativen investiert worden. Das gelte insbesondere für die Verfahren zur Geschlechtsbestimmung noch im Ei, wobei eines dieser Verfahren bereits in der Praxis erprobt werde.

Es hat den Anschein, dass dieses Vorhaben gelingen könnte. Die Geflügelbranche will nämlich mitwirken. Das hat vor allem der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft erklärt. In der Praxis wird wohl ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung noch im Ei vorherrschen müssen. Die wesentlichen Alternativen (Aufzucht auch männlicher Tiere, Förderung sog. Zweinutzungsrassen) allein würde nicht funktionieren, weil die entsprechenden Abnahmemärkte zu klein sind.

Fahrt nehmen die Initiativen des BML nun vor allem vor dem Hintergrund des Urteils des BVerwG vom 13.06.2019 auf, das das Kükentöten grundsätzlich für rechtswidrig erklärt und lediglich eine Übergangsfrist eingeräumt hat bis die Verfahren zur Geschlechtsbestimmung marktreif sind (3 C 28/16; RdL 2019, 398; dazu auch Beckmann: Der vernünftige Grund im Tierschutzrecht, Anmerkungen zu den Urteilen des BVerwG zur Praxis des Kükentötens, RdL 2019, 379).

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