Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 45 Millionen Hühnerküken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Dabei handelt es sich um die männlichen Geschwister der Legehennen. Die weiblichen Küken werden zu den Legehennen, die unsere Konsumeier legen. Da Hähne jedoch keine Eier legen, werden die männlichen Küken aus ökonomischen Gründen aussortiert. Denn meist eignen sich die Hähne aus diesen Zuchtlinien kaum als Masthähnchen, denn sie setzen weniger Fleisch an und es dauert länger, sie zu mästen. Aus diesem Grund wird die große Mehrheit der männlichen Küken derzeit kurz nach dem Schlupf in den Brütereien getötet.

Mit dem Verbot des Kükentötens will die Bundesregierung Vorgaben des Koalitionsvertrages umsetzen und trägt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Juni 2019 Rechnung. Das hatte nämlich entschieden, dass das Töten männlicher Küken nur noch Übergangsweise erlaubt sei (3 C 28.16, RdL 2019, 398; vgl. dazu auch den Aufsatz von Beckmann, Der vernünftige Grund im Tierschutzrecht, RdL 2019, 379).

Der Gesetzentwurf sieht folgende stufenweise Regelungen vor:

    • Ab dem 1.1.2022 wird das Töten von geschlüpften Eintagsküken verboten.
    • Ab dem 1.1.2024 wird zudem das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem 6. Bebrütungstag untersagt. Nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist der Hühnerembryo vor dem siebten Bebrütungstag noch nicht in der Lage, Schmerzen zu empfinden. Ab dem siebten Bebrütungstag ist dagegen die beginnende Entwicklung des Schmerzempfindens nicht auszuschließen.

Damit das Kükentöten beendet werden kann, förderte die Bundesregierung seit 2008 mit mehr als acht Millionen Euro alternative Verfahren und Initiativen. Durch Forschungsvorhaben ist es gelungen, praxistaugliche Methoden zu entwickeln, mit denen bereits vor dem Schlupf des Kükens sein Geschlecht bestimmt werden kann.

Mit dem Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei werden Eier, aus denen männliche Küken schlüpfen, aussortiert und lediglich weibliche Küken ausgebrütet. Eine weitere Alternative ist die Aufzucht, Mast und Schlachtung männlicher Küken als sogenannte Bruderhähne sowie die Verwendung von „Zweinutzungshühner“.

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