In der News vom 05.03.2019 war über das Urteil des LG Innsbruck berichtet worden. Das LG hatte dem Ehemann und dem Sohn einer deutschen Wanderin den vollen begehrten Schadensersatz zugesprochen, weil die Ehefrau/Mutter von einer Kuhherde auf einer Alm zu Tode getrampelt worden war. Die Kühe hatten offenbar angenommen, der Hund der Wanderin wolle die Kälber angreifen. Das OLG Innsbruck (Urteil vom 02.08.2019, 3 R 39/19p) ist nun der Auffassung, dass das Opfer eine hälftige Mitschuld treffe. Es kürzt deshalb die vom LG zugesprochenen Ansprüche um 50 % auf nunmehr einmalige Entschädigungsansprüche von 54.000,00 € (Ehemann) und 24.000,00 € (Sohn) sowie monatliche Renten in Höhe von 600,00 € (Ehemann) bzw. 180,00 € (Sohn). Die Wanderin habe, so das OLG, völlig sorglos gehandelt. Sie hätte wissen müssen, dass Mutterkühe eine Gefahr für Hunde und damit zwingend auch für die Menschen, die solche Hunde führten, darstellten. Das gelte zumal in Anbetracht des vom Almbauern aufgestellten Warnschildes. Der Landwirt hafte aber gleichwohl im (noch) ausgeurteilten Umfang; er hätte die Almweide zum stark frequentierten Wanderweg hin abzäunen müssen. Der Almbauer hat angekündigt, die vom OLG Innsbruck zugelassene Revision einlegen zu wollen.

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