Der Kuhglocken-Streit war bereits Gegenstand der News vom 18.04.2019. In Holzkirchen (Bayern) zugezogene Eheleute wollen erreichen, dass die beklagte Landwirtin, die auf dem an das Hausgrundstück der Kläger angrenzenden Grünland Kühe mit Kuhglocken weiden lässt, die Kuhglocken nicht mehr verwendet. Damit waren beide Kläger vor dem LG München II gescheitert. Der Rechtsstreit der klagenden Ehefrau ist noch vor dem OLG München anhängig, das allerdings die Berufung des klagenden Ehemannes bereits zurückgewiesen hat (News vom 18.04.2019). Die Nichtzulassungsbeschwerde des Ehemannes hat der BGH mit Beschluss vom 19.12.2019 (V ZR 85/19) zurückgewiesen; die Rechtssache habe weder grundsätzliche Bedeutung noch erforderten die Fortbildung des Rechts und/oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BGH. Damit ist nicht nur die Klagabweisung in Sachen des Ehemannes rechtskräftig, sondern steht auch zu erwarten, dass die Ehefrau mit ihrer Berufung vor dem OLG München endgültig scheitert. Dass über jene Klage der Ehefrau noch nicht entschieden ist, erklärt sich im Übrigen aus dem Umstand, dass die Eheleute ihre Klagen getrennt erhoben hatten.

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