Nach Ansicht des Landes Berlin sind zentrale rechtliche Anforderungen an die Schweinhaltung verfassungswidrig. Vorrangig gehe es um Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, u.a. um die vorgegebenen Mindestflächen bei der Schweinehaltung, die zu gering seien, so der Berliner Justizsenator Behrendt. Das Land Berlin wird einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen, nachdem ein entsprechender Senatsbeschluss den Weg dafür geebnet hat.