In NRW ergänzt die LandesdüngeVO die DüngeVO, die bundesweit gilt. Sie verschärft das Düngeausbringungsregime für bestimmte Gebiete des Landes, in denen das Grundwasser durch Nitrateinträge bereits erheblich belastet ist. In diesen Gebieten sollen Landwirte nun verpflichtet sein, ausgebrachten eigenen Wirtschaftsdünger auf seinen Nährstoffgehalt zu beproben. Des Weiteren wird vor allem die bereits geltende Sperrfrist für die Düngeausbringung auf Grünland verlängert und sind ausgebrachte Gülle/Gärreste nunmehr innerhalb von einer (bislang: vier) Stunde einzuarbeiten. Die von den Betrieben bereits jährlich beizubringenden Nährstoffbilanzen sollen nun landesweit zentral erfasst werden.