Im Bundesanzeiger sind am 04.06.2019 die Entschädigungsrichtlinien Landwirtschaft 2019 vom 03.05.2019 (LandR 19) nun bekanntgemacht worden. Sie treten an die Stelle der Entschädigungsrichtlinien Landwirtschaft vom 28.07.1978 (LandR 78). Die Verwaltungen sind nun verpflichtet, die neuen Richtlinien zugrunde zu legen, wenn sie Entschädigungsverhandlungen führen/Entschädigungsangebote unterbreiten. Den Bürger, die Enteignungsbehörden und die Gerichte binden diese Verwaltungsvorschriften allerdings nicht. Die LandR 19 sind im Internet aufrufbar unter www.bundesanzeiger.de (Amtlicher Teil).

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