Am 12.06.2019 hat der Landtag Brandenburg einstimmig das Gesetz über die Höfeordnung für das Land Brandenburg (BbgHöfeOG) beschlossen. Damit ist Brandenburg das erste ostdeutsche Bundesland, das über ein solches landwirtschaftliches Erbrecht verfügt.

Die bisher nur in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen geltende Höfeordnung sieht eine Reihe von Pflichten für den Hofnachfolger vor, u.a. die Versorgung des Altenteilers. Des Weiteren muss der Hofnachfolger mindestens 20 Jahre lang den Hof auch tatsächlich landwirtschaftlich bewirtschaften. Auf der anderen Seite reduziert die Höfeordnung aber die Abfindungsansprüche der weichenden Erben auf eine Größenordnung, die den Betrieb nicht übermäßig belastet. Damit soll die Leistungsfähigkeit und der dauerhafte Fortbestand eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes gesichert werden und Höfe gegen starke Investoren, die landwirtschaftliche Betriebe aufkaufen, geschützt werden.

Der Geschäftsführer des Bauernbundes, Reinhard Jung, begrüßte die Entscheidung der Abgeordneten und sprach von einer „Pionierarbeit“ für die anderen ostdeutschen Bundesländer, die vor ähnlichen agrarstrukturellen Problemen stünden.

Die Höfeordnung wurde 1947 in der britischen Besatzungszone eingeführt und 1976 in Bundesrecht überführt. Bislang erfolgte die Hofvererbung in Brandenburg nach Bestimmungen des BGB und GrdstVG.

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