Nachdem sich die Regierungskoalition im Bund auf die Eckdaten für die Grundsteuerreform geeinigt hat, dürfte das Gesetzgebungsverfahren nun in Gang kommen. Das gilt zumal in Anbetracht des Umstands, dass ansonsten ab dem 01.01.2020 die gesetzliche Grundlage für die Grundsteuererhebung wegfällt. Das BVerfG hatte die derzeitigen Regelungen bekanntlich verworfen und, um dem Gesetzgeber für eine Überarbeitung des Gesetzes eine angemessene Zeitspanne einzuräumen, die Grundsteuererhebung auf alter Grundlage nur noch bis einschließlich 31.12.2019 zugelassen.

Die berufsständischen Verbände, insbesondere der Bauernverband, drängen darauf, dass die Grundsteuerreform für die Landwirtschaft einkommensneutral sein müsse. Von daher sei, so der Bauernverband, zu begrüßen, dass die Regierungskoalition am Ertragswertverfahren für die zukünftige Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens festhalten wolle. Der Verband widerspricht allerdings der jetzt vorgesehenen gesonderten Bewertung von Wirtschaftsgebäuden, die bisher mit dem Ertragswertansatz für den Grund und Boden abgedeckt sind/waren. Des Weiteren fordert der Verband vor allem, dass die Betriebsleiter- und Altenteilerhäuser auch künftig allein im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bewertet werden.

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