Landwirtschaftssachen – Ein Leitfaden für die erstinstanzliche Praxis vor dem Landwirtschaftsgericht, inkl. digitaler Formularsammlung

Herbert Seutemann

1. Auflage 2020

558 S., geb., IBSN 978-3-948248-01-7

125,– EUR + Versandkosten (6,– EUR)

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Der Titel „Landwirtschaftssachen“ knüpft an § 1 LwVG an. In der Form eines Handbuchs werden die in § 1 Nr. 1 bis 6 LwVG vom Gesetzgeber definierten „Landwirtschaftssachen“ abgehandelt. Der Querschnittsband gibt zunächst einen Überblick über die „Landwirtschaftssachen“ und die für diese allgemein geltenden Verfahrensvorschriften, geht dann im Detail insbesondere auf das Landpachtrecht, das Grundstücksverkehrsrecht einschließlich des Siedlungsrechts und das Höferecht/das sonstige Anerbenrecht ein.

Verfasser des Erläuterungswerks ist Herbert Seutemann, Direktor eines der großen niedersächsischen Amtsgerichte im ländlichen Raum, langjähriger Vorsitzender des dortigen Landwirtschaftsgerichts, im Übrigen auch mit der landwirtschaftlichen Praxis vertraut.

Vorrangiges Ziel dieses Leitfadens ist die Darstellung der erstinstanzlichen Praxis eines Landwirtschaftsgerichts am Beispiel der Handhabung (nebst Formularsammlung) im Amtsgericht. Das, was im Alltag den Landwirtschaftsrichter, aber auch den sonst einschlägig tätigen Juristen beschäftigt, hat viel Raum bekommen. Mit der Darstellung ist auch ein Einblick in die gerichtsinternen Vorgänge (Arbeits- und Denkweisen) verbunden. Schließlich handelt der Verfasser die auch in seiner erstinstanzlichen Praxis häufig auftretenden schwierigen Rechtsfragen und Probleme ab, zu denen er Schrifttum und Rechtsprechung gründlich verarbeitet hat.

Vor diesem Hintergrund ist das Handbuch vornehmlich gedacht für den Landwirtschaftsrichter (uneingeschränkt im Geltungsbereich der nordwestdeutschen bzw. jetzt neu der brandenburgischen HöfeO, in wesentlichen Teilen – z.B. Landpachtrecht, Grundstücksverkehrs- und Siedlungsrecht – auch außerhalb dieses Geltungsbereichs), im Übrigen für den Rechtsanwalt, den Notar und die Mitarbeiter der Landwirtschaftsbehörden, die in „Landwirtschaftssachen“ tätig sind.

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