Der Deutsche Bundestag hat am 03.06.2022 das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz beschlossen. Die Kernpunkte dieses Gesetzes mit dem sperrigen Namen sind:

    • Die Renten werden auch in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) zum 1. Juli angepasst.
    • Die Rentenanpassung führt in diesem Jahr zu einer Erhöhung der Renten um 5,35 % in den alten Bundesländern und um 6,12 % in den neuen Bundesländern.
    • Ab dem 1. Juli 2022 beträgt der neue allgemeine Rentenwert in der AdL somit 16,63 Euro (bisher: 15,79 Euro); der neue allgemeine Rentenwert (Ost) beträgt 16,37 Euro (bisher 15,43 Euro).
    • Bezieher von Erwerbsminderungsrenten in der Alterssicherung der Landwirte erhalten ab dem 1. Juli 2024 einen Zuschlag zu ihrer Rente.
    • Der Zuschlag sieht eine Staffelung je nach Beginn der jeweiligen Rente vor: vom 1. Januar 2001 bis 30. Juni 2014 einen Zuschlag von 7,5 % und vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2018 einen Zuschlag von 4,5 %.

 

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