Bis zu 150.000 Hektar Grünland sind derzeit in Niedersachsen stark durch eine rasant wachsende Mäusepopulation geschädigt. Für die Erneuerung von Grünland gelten aber besondere Auflagen. So ist auch das Pflügen von Dauergrünland zur Wiederherstellung der Grasnarbe nur im Einzelfall und nach vorheriger Genehmigung zulässig.

 Von der aktuellen Mäuseplage betroffene Betriebe aus allen Regionen Niedersachsens und in Bremen können ab 19.02.2020 mit einem gesonderten Formular Anträge auf Wiederherstellung der Grünlandnarbe im Rahmen außergewöhnlicher Umstände bzw. höherer Gewalt stellen. Das entsprechende Antragsformular stellt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) als Bewilligungsbehörde unter https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/19/article/35231.html bereit.

 Vertreter von Landwirtschaftsministerium, Umweltministerium, LWK sowie den kommunalen Naturschutzbehörden hatten sich bei Gesprächen in den vergangenen Tagen darauf verständigt, dass gehandelt werden müsse, da sonst eine existenzbedrohende Futterknappheit auf den Milchviehbetrieben sowie auch eine dauerhafte Zerstörung von Grünland, einem wichtigen Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen, drohe. Für Anträge auf Wiederherstellung von Flächen, die einem naturschutz- oder wasserrechtlichen Schutzstatus unterliegen, werden die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte von der LWK in das Genehmigungsverfahren mit einbezogen.

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