Das Marktstammdatenregister ist ein amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen. Das System ist seit Anfang 2019 an die Stelle aller bisherigen Meldewege für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz getreten. In ihm müssen alle Stromerzeugungsanlagen registriert werden.

Das Eintragungserfordernis besteht auch für denjenigen, der mit Hilfe einer mit dem Netz verbundenen Solaranlage privaten Strom erzeugt. Es erfasst alle Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke, Batteriespeicher, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Windenergieanlagen und Notstromaggregate, und zwar auch seit längerem laufende Anlagen.

Bereits vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommene Anlagen müssen bis zum 31.01.2021 eingetragen werden, Batteriespeicher bereits bis zum 31.12.2019. Neuanlagen, die ab Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ins Marktstammdatenregister eingetragen werden.

Jede Anlage muss einzeln registriert werden, so dass für eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher zwei Eintragungen erforderlich sind.

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