Viele Landwirte sind in der Vergangenheit davor zurückgeschreckt, auf Acker nachhaltig Gras oder sonstiges Grünfutter anzubauen. Die Befürchtung war groß, damit dauerhaft Grünland zu schaffen. Mecklenburg-Vorpommern versucht nun, den Landwirten diese Bedenken zu nehmen. Das Bundesland führt eine sog. Pflugregelung ein. Eine Änderung des bereits geltenden Dauergrünlandersatzerhaltungsgesetzes schafft jetzt

Rechtsklarheit: Landwirte können auf Acker dauerhaft Gras oder anderes Grünfutter anbauen, ohne dass die Fläche zu Dauergrünland wird. Die Flächen müssen allerdings spätestens nach fünf Jahren einmal gepflügt werden. Damit schöpft man, so wird der Landwirtschaftsminister zitiert, den EU-rechtlich eröffneten Regelungsrahmen aus.

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