Niedersachsen will die Verbesserung des Tierschutzes vorantreiben. Es fordert den Bund auf, die rechtliche Grundlage für routinemäßige Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte zu schaffen. Bislang sieht das deutsche Recht nicht vor, dass angelieferte Tierkadaver auf Verstöße gegen das Tierschutzrecht untersucht werden können. Aus Sicht Niedersachsens ist eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Tiere erforderlich. Dies ist derzeit nicht bei allen Tierarten gegeben, die in den Tierkörperbeseitigungsanlagen landen. Schweine werden z.B. bislang mit der Ohrmarke des Ferkelerzeugers gekennzeichnet und können bei Anlieferung von einem Mastbetrieb nicht bis zum letzten Tierhalter zurückverfolgt werden. Dies muss sich aus Sicht Niedersachsens bei Kadavern dringend ändern. Sofern Vorgaben des EU-Rechts dem Anliegen entgegenstehen, soll sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission für eine entsprechende Überarbeitung des EU-Rechts beziehungsweise die Ausweitung nationaler Regelungsspielräume einsetzen.

Hintergrund für die Bundesratsinitiative ist eine Studie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover. Danach deuteten bei mehr als zehn Prozent der angelieferten Tierkörper festgestellte Veränderungen darauf hin, dass die betroffenen Tiere vor ihrem Tod länger anhaltenden Schmerzen und Leiden ausgesetzt waren.

Auf der Tagesordnung der nächsten Bundesratssitzung steht außerdem ein weiteres Tierschutzthema aus Niedersachsen: Der Entschließungsantrag zur Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in Schlachthöfen.

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