In Niedersachsen muss die Annahme und die Abgabe von Wirtschaftsdünger (z.B. Gülle, Gärreste) an eine zentrale Datenbank, die bei der Landwirtschaftskammer angesiedelt ist, gemeldet werden. Es gab immer wieder Meinungsverschiedenheiten darüber, ob diese landesrechtliche Vorschrift rechtens ist. Das BVerfG hat nun am 26.07.2019 (1 BvR 587/17) entschieden, dass die niedersächsische Praxis rechtmäßig ist. Die VO sei durch höherrangiges Recht gedeckt, insbesondere auch mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Landesregierung hat angekündigt, die rechtlichen Vorgaben für eine konsequente Überwachung der Nährstoffverwendungen auszubauen. Dies gilt auch für das bereits installierte elektronische Meldeprogramm ENNI (Elektronische Nährstoffmeldungen Niedersachsen).

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