Die relativ stringente Überwachung der Verwendung von EU-Agrarsubventionen in Deutschland genießt nicht durchgängig die Sympathie der wirtschaftenden Landwirte. Dies gilt zumal dann, wenn sie sich energisch gerade auch der Details annimmt (z.B. die Beihilfefähigkeit eines Maislabyrinths diskutiert; vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 04.07.2019, 3 C 11.17). Anderwärts hat der Missbrauch andere Dimensionen. So sind in Italien jetzt Machenschaften aufgedeckt worden, aufgrund deren mafiöse Strukturen in der Kooperation von Verwaltungsbehörden, organisierten Kriminellen und einem Rechtsanwalt seit 2013 zumindest 10 Mio. € erschlichen haben, und zwar auf sehr großen Flächen, die gar nicht von ihnen bewirtschaftet wurden, die sie ja nicht einmal in Besitz hatten. Teilweise sind in diesem Zusammenhang auch Landbesitzer erpresst worden, den kriminellen Organisationen beihilfefähige Grundstücke zur Verfügung zu stellen.

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