Der EuGH hat am 12.09.2019 (C-82/17 P) eine Entscheidung des EU-Gerichts (1. Instanz) aus 2016 bestätigt. Damit sind drei Nichtregierungsorganisationen (NGOs) endgültig gescheitert. Sie wollten mit ihrer Klage vor den europäischen Gerichten die EU-Kommission verpflichten lassen, deren Zulassung für die Gen-Sojabohnen des früheren US-Saatgutkonzerns Monsanto (heute: Bayer) zu überprüfen und ggf. aufzuheben. Diese Zulassungen waren nach einer Vorprüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 2012 erteilt worden. Diese Zulassungen haben nun Bestand.

Die Bohne war von Monsanto genetisch verändert worden, so dass sie insekten-, aber auch herbizidresistent geworden war. Sie war also für Schädlinge unattraktiv, andererseits aber auch unempfindlich gegen Unkrautvernichtungsmittel, etwa das von Monsanto erzeugte Glyphosat. Ihr Hauptanbaugebiet liegt in Südamerika; in der EU finden sich nur eingeschränkt Anbauflächen in Spanien und Portugal.

Der Bayer-Konzern hat das Urteil begrüßt. Mit Auswirkungen für Importgenehmigungen der Bohne für die EU ist nun unter den von den NGOs angeführten Gesichtspunkten nicht länger zu rechnen.

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