Die Region Hannover hat einem Landwirt die Erweiterung seines Hähnchenmastbetriebes immissionsschutzrechtlich genehmigt. Aufgrund der Genehmigung will der Betrieb von derzeit 79.000 Hähnchen um weitere 85.000 Hähnchen aufstocken auf dann insgesamt 164.000 „Einstellplätze“. Diese Aufstockung soll in zwei neu zu errichtenden Stallgebäuden erfolgen und die jährliche „Hähnchenproduktion“ auf mehr als 1 Mio. erhöhen. Weil die Region Hannover die Genehmigung für sofort vollziehbar erklärt hatte, erstrebt der NABU im Wege eines Eilantrags die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Diesem Eilantrag hat das VG Hannover am 19.12.2019 (4 B 2809/19) stattgegeben. Das VG Hannover lässt dabei, so die sich bislang nur aus einer Pressemitteilung ergebenden Beschlussgründe, die Frage offen, ob die erweiterte Hähnchenproduktion über eine ausreichende (überwiegend) eigene Futtergrundlage verfüge. Jedenfalls, so das VG nach der Pressemitteilung, seien die Futterproduktionsflächen nicht hinreichend lang gesichert. Das gelte im Hinblick auf die Pachtverträge, die zu einem großen Teil max. noch 10 Jahre, zum Teil auch kürzer liefen. Dabei stützt sich das VG Hannover auf einen am 16.12.2019 ergangenen Beschluss des Nds. OVG (12 ME 87/19). In jenem Beschluss des Nds. OVG heißt es, dass bei summarischer Prüfung im Eilverfahren nicht davon ausgegangen werden könne, dass Pachtflächen, die nur für 10 Jahre oder kürzer angepachtet seien, die Produktionsfläche auf Dauer sicherten.

Agricola Verlag