Wegen des Vorwurfes der EU-Kommission, der Mitgliedstaat Deutschland verstoße seit Jahren gegen europäisches Naturschutzrecht, läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren. In diesem hat die EU-Kommission nun konkret eine Klage vor dem EuGH angedroht. Diese Androhung betrifft vor allem die Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen, die seit weit über zwei Jahrzehnten Unionsrecht ist. Danach sind die Mitgliedstaaten gehalten, Schutzgebiete auszuweisen, und zwar in Deutschland 4.606 an der Zahl. Damit „hinke“ die Bundesrepublik Deutschland aber seit mehr als 10 Jahren hinterher. Die EU-Kommission hat deshalb nun eine letzte Frist von zwei Monaten gesetzt, und zwar

 

      • einmal wegen der Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen,
      • im Übrigen wegen des Unionsrechts, das auf den Schutz von Flüssen und Seen zielt.
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